Beitragsordnung – Teltow ohne Grenzen e. V.
Fassung vom 19. Februar 2015
§ 1 Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage dieser Beitragsordnung ist § 9 Nr. 6 i.V.m. § 13 Abs. 1 S. 1 der Satzung des Vereins Teltow ohne Grenzen e. V. in der Fassung vom 29. Oktober 2002.
§ 2 Beitragspflicht
Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bestimmt sich nach der jeweiligen Beitragsklasse.
§ 3 Beitragsklassen
1. Nach Beitragsklassen gestaffelt fällt pro Person folgender monatlicher Mitgliedsbeitrag an:
1 Schüler / Studenten / Arbeitslosengeld-II-Empfänger 1,00 €
2 Azubi / Arbeitslosengeld-Empfänger / Rentner 3,00 €
3 Berufstätige 5,00 €
4 Juristische Personen 10,00 €
5 Ehrenmitglied 0,00 €
Wer mit einem Mitglied der Beitragsklasse 3 in häuslicher Gemeinschaft lebt, zahlt nicht mehr als 3,00 € pro Monat.
2. Ändert sich die Beitragsklasse eines Mitglieds, muss es den Schatzmeister unverzüglich darüber informieren. Die Änderung wird mit Beginn des darauf folgenden Monats wirksam.
3. Eine Anpassung der Beitragssätze kann nur anlässlich einer Mitgliedervollversammlung als Beschluss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
§ 4 Fälligkeit des Beitrags
Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Tag des Monats fällig. Er kann für mehrere Monate im Voraus entrichtet werden.
§ 5 Zahlungsform
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt entweder per Überweisung auf das Bankkonto des Vereins oder in bar gegenüber dem Schatzmeister.
§ 6 Vereinsaustritt
1. Im Falle des Vereinsaustritts bleiben alle Zahlungsverpflichtungen für die Zeit vor dem Austritt bestehen.
2. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge für die Zeit nach dem Austritt werden nicht erstattet.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Beitragsordnung in der Fassung vom 14. September 2004.
Teltow, den 19. Februar 2015